B2G E-Rechnung: Pflicht für den Bund
Seit dem 27. November 2020 ist die E-Rechnung für Lieferanten des Bundes verpflichtend. Unternehmen müssen Rechnungen im XRechnung- oder EN 16931-UBL-Format einreichen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Vorgaben effizient umsetzen.
Der praktische XRechnung-Pfad
Quelle sichern
Nutzen Sie B2G E-Rechnung Bund Pflicht als Ausgangspunkt und ziehen Sie fehlende Pflichtfelder frueh nach.
XML sauber strukturieren
Leitweg-ID, Steuerlogik, Referenzen und Summen muessen semantisch im richtigen Feld landen.
Validator vor Versand
Vor dem Versand an Behoerden sollte die Datei immer gegen aktuelle KoSIT-Regeln geprueft werden.
Worauf Sie achten sollten
Die B2G E-Rechnungspflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der deutschen E-Rechnungsverordnung (ERechV). Akzeptierte Formate sind XRechnung und EN 16931-kompatibles UBL. Die Leitweg-ID dient zur korrekten Zuordnung der Rechnung innerhalb der Verwaltung. Technische Validierung erfolgt nach den Spezifikationen von KoSIT. Fehlerhafte Rechnungen werden abgewiesen, was eine Nachbesserung erforderlich macht.
Pflichtfelder vor Versand pruefen
Leitweg-ID, Rechnungsnummer, Bestellreferenz, Leistungszeitraum, Steuercodes, Zahlungsziel und Summenlogik muessen vor dem Versand strukturiert vorhanden sein.
KoSIT-Validierung einplanen
Eine optisch korrekte Rechnung kann technisch trotzdem scheitern. Der Validatorlauf reduziert Ruecklaeufer bei Behoerdenportalen und macht Fehler frueh sichtbar.
Gast-Test ohne Projektstart
Fuer einzelne Behoerdenrechnungen reicht der manuelle Upload. Fuer wiederkehrende Mandanten oder ERP-Prozesse laesst sich der Ablauf spaeter standardisieren.